Fernstudium (DISC)
Ratenzahlung Studienentgelt
WICHTIG:
Der Sozialbeitrag muss weiterhin innerhalb des Einschreibe- bzw. Rückmeldezeitraums entrichtet werden !
Eine Ratenzahlungsvereinbarung bezieht sich lediglich auf das Studienentgelt im Fernstudium !
Informationen zur Ratenzahlung:
Wer ? | Für das Sommersemester (01.04.-30.09.) | für das Wintersemester (01.10.-31.03.) |
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Studienanfänger | 15.03. | 15.09. |
Eingeschriebene Studierende | 10.12. | 10.05. |
(Eingang an der TUK ist maßgebend !) |
Reichen Sie den Antrag postalisch oder per PDF bei der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten (Abt. 4.5) ein:
TU Kaiserslautern
Abteilung für Fernstudienangelegenheiten
Gottlieb-Daimler-Str, Gebäude 47
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631-205-5252
Fax: 0631-205-3311
E-Mail: fernstudium(at)uni-kl.de
Nach erfolgter Beantragung erhalten Sie eine „Ratenzahlungsvereinbarung“ zur Gegenzeichnung. Damit erklären Sie die Annahme der genannten Bedingungen. Senden Sie den Antrag unterschrieben innerhalb der dort genannten Frist zurück (postalisch oder PDF).
Sollten Sie nicht mit der Vereinbarung einverstanden sein, wird das Studienentgelt sofort und in voller Höhe fällig.
Bei Verzug der Ratenzahlung erhalten Sie eine Mahnung. Werden die Raten nicht gezahlt, werden Sie zum Ende des Semesters exmatrikuliert.
Erst bei vollständiger Ratenzahlung, also bei Eingang des Gesamtbetrages, werden sie zum nächsten Semester zurückgemeldet. Sie erhalten dann erst den Studierendenausweis per Post.
Eingeschriebene Studierende:
Nach fristgerechter Zahlung der drei Raten, werden Sie rechtzeitig zu Ihrem Studienbeginn für den Zugriff auf das Studienmaterial freigeschaltet.
Studienanfänger:
Spätestens nach fristgerechtem Eingang der zweiten Rate, werden Sie rechtzeitig zu Ihrem Studienbeginn für den Zugriff auf das Studienmaterial freigeschaltet (sofern Sie Ihre Registrierung in OpenOLAT abgeschlossen haben).
Es werden Ihnen 3 Raten angeboten:
Wer ? | Für das Sommersemester (01.04.-30.09.) | Für das Wintersemester (01.10.-31.03.) |
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Studienanfänger | 31. März 15. April 15. Mai | 30. September 15. Oktober 15. November |
Eingeschriebene Studierende | 10. Januar 10. Februar 10. März | 10. Juni 10. Juli 10. August |
(Zahlungseingang an der TUK ist maßgebend) Beachten Sie, dass der Betrag eingegangen sein muss und dass Wertstellungen bei Überweisungen zum Teil mehrere Tage dauern können. |
Rechnungen
Finanzamt
Die Belegvorlagepflicht beim Finanzamt ist entfallen, sodass Sie grundsätzlich keine Nachweise einreichen müssen. Es gilt die Vorhaltepflicht.
Lediglich in Zweifelsfällen bzw. Stichproben müssten Sie nach Aufforderung durch das Finanzamt Unterlagen (Zulassungs- bzw. Immatrikulationsbescheid / Stammdatenblatt mit Überweisungsträger) dem Finanzamt vorlegen. Sie sind angehalten die jeweiligen Dokumente aufzubewahren.
Arbeitgeberzahlung
Bitte achten Sie darauf, dass der korrekte Verwendungszweck angegeben wird, damit das Studienentgelt korrekt zugeordnet werden kann. Dafür können Sie dem Arbeitgeber den Zulassungs- bzw. Immatrikulationsbescheid / das Stammdatenblatt mit Überweisungsträger vorlegen.
In Ausnahmefällen kann die Ausstellung von Rechnungen der Semesterentgelte auf den Namen des Arbeitgebers beantragt werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Ansprechpersonen in den jeweiligen Studiengängen im DISC.