Informationen zur betriebsärztlichen Betreuung

Dr. med. Justin Fischer

Arzt für Innere Medizin, Arbeitsmedizin und Umweltmedizin 

 

Als Betriebsarzt des B.A.D. (Berufsgenossenschaftlicher arbeitsmedizinischer Dienst) betreue ich u.a. die RPTU in Kaiserslautern.

Nach meinem Medizinstudium in Mainz und London habe ich in den Krankenhäusern Paulenstift/Wiesbaden und Neustadt die Weiterbildung zum Internisten absolviert. Anschließend begann ich eine arbeitsmedizinische Weiterbildung beim B.A.D., die ich 1995 mit der Anerkennung zum Facharzt für Arbeitsmedizin abschloss. Es folgte eine zusätzliche Qualifizierung im Bereich der Umweltmedizin, einem Gebiet mit stets wachsender Aktualität, an der Akademie für Arbeits- und Umweltmedizin in Berlin.

Sprechstunden/Erreichbarkeit

Sie erreichen mich an der RPTU während meiner Sprechstunden
Mo nach Vereinbarung, Di 08.15 - 10.00 Uhr
in meinem Arbeitszimmer Gebäude 47/Raum 210, Telefon 205-4333

Nach 10.00 Uhr bin ich am Montag und Dienstag auch an der RPTU, während dieser Zeit jedoch oft auf dem Campus unterwegs.

An den anderen Tagen können Sie mich in dringenden Fällen über

BAD Zentrum
Merkurstraße 9, 67663 Kaiserslautern
Telefon: 06 31/3 70 92 70

erreichen.

In weniger dringlichen Fällen können Sie mir auch eine E-Mail schreiben.

E-mail: justin.fischer[at]bad-gmbh.de

Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Termine für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden über Frau Petra Stemler vergeben.

 

Petra Stemler
Gebäude 10/113
Tel.: 0631/205-3920
E-mail: petra.stemler[at]rptu.de

  • Aufnahme und Anzeigen von Arbeits- und Wegeunfällen
  • Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Untersuchungen
  • Organisation der Ersthelfer Ausbildung
  • Führen der Ersthelferdatei
  • Führen der Strahlenschutzdatei
     

Rechtsgrundlage

Die Basis jeder betriebsärztlichen Tätigkeit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG vom 12.12.1973). In diesem Gesetz werden das Verhältnis des Betriebsarztes zur Unternehmensleitung (§ 1), die Aufgaben des Betriebsarztes (§ 3) und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften (§ 10) festgelegt. Weitere Details der betriebsärztlichen Tätigkeit regeln die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 sowie die Richtlinie zum Arbeits- und Umweltschutz an der RPTU.

Beratung

Ein wesentlicher Bestandteil der betriebsärztlichen Betätigung ist die Beratung der Universitätsleitung, der Mitarbeiter und der Personalvertretung bei allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes:

1. Planung von Betriebsanlagen,
2. Beschaffung von Arbeitsmitteln (z.B. Möbeln),
3. Gefährdung durch Arbeitsstoffe,
4. Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung,
5. Organisation der Ersten Hilfe,
6. Arbeitsplatzergonomie,
7. Arbeitsplatzhygiene,
8. Arbeitsplatzwechsel,
9. Gefährdungsanalysen,
10. Indikation von Vorsorgeuntersuchungen,
11. Impfungen (allgemeine und spezielle Impfungen, Reiseimpfungen),
12. Beschäftigung von Schwerbehinderten,
13. Umweltmedizinische Probleme.

Aus der Liste geht hervor, wie umfangreich die arbeitsmedizinischen Fragestellungen in einem Unternehmen sind und dass jeder Mitarbeiter bzw. jeder Arbeitsplatz davon betroffen sein kann.

Untersuchungen

Als Betriebsarzt untersuche ich die Mitarbeiter nach Vorgabe verschiedener Rechtsvorschriften (siehe unten). Ziel der Untersuchungen ist es, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und Mitarbeiter mit erhöhter Gefährdung durch die berufliche Tätigkeit zu identifizieren. In enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, den Sicherheitsfachkräften und der Universitätsleitung ist der Betriebsarzt gefordert, Lösungen zur Minimierung oder Unterbindung beruflicher Gefährdungen zu entwickeln. Gesprächsinhalte und Untersuchungsbefunde unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bei rechtsverbindlichen Untersuchungen ist der Betriebsarzt allerdings verpflichtet, der Universitätsleitung und dem Verantwortlichen des Arbeitsbereiches mitzuteilen, ob bzw. mit welchen Auflagen oder Einschränkungen der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann. Als Leitlinie für Auswahl, Untersuchungsumfang und Bewertung von Vorsorgeuntersuchungen hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft für typische Gefährdungen und häufig verwendete Gefahrstoffe bislang insgesamt 46 Grundsätze erarbeitet (G01 bis G46). Abweichend von diesen Grundsätzen kann ich die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen spezifischen betrieblichen Belastungen anpassen.

Folgende Untersuchungen können im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung durchgeführt werden:

1. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (§ 3 ASiG),
2. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Anhang ArbMedVV)

3. Strahlenschutzuntersuchungen (§ 54 StrlSchV)
4. Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (§§ 32, 33 JArbSchG)

5. Einstellungsuntersuchungen.

Die Untersuchungen werden von Frau Stemler terminiert und in regelmäßigen Abständen in meinen Untersuchungsräumen 47/212 durchgeführt.

Begehungen

Begehungen und Beurteilung von Arbeitsplätzen ist ein integraler Bestandteil jeder betriebsärztlichen Tätigkeit. Zusammen mit dem Sicherheitsingenieur Herrn Wasseq und Herrn Franz begehe ich deshalb in regelmäßigem Turnus die Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen der Universität, um auch vor Ort Ansprechpartner für arbeitsmedizinische Fragestellungen zu sein.
Das Ergebnis der Begehungen wird den Verantwortlichen, der Universitätsleitung und dem Personalrat mitgeteilt.

Neben den Routinebegehungen kann bei speziellen arbeitsmedizinischen Fragen oder akuten Problemen nach Vereinbarung eine Begehung und Begutachtung eines Arbeitsbereichs durchgeführt werden.

Bildschirmarbeitsplätze/Bildschirmbrille

Durch die ständige Zunahme der täglichen Bildschirmarbeit an fast allen Arbeitsplätzen steigt auch die gesundheitliche Belastung und Gefährdung insbesondere für Augen und Skelettapparat. Je länger am Tag am Bildschirm gearbeitet wird, desto wichtiger ist, dass die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllt und arbeitsmedizinische Erkenntnisse berücksichtigt werden, z. B. betreffend das Training der Augen, die korrekte Aufstellung des Bildschirms und richtiges Sitzen. Besonders hervorzuheben ist die betriebsärztliche Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirm-Arbeitsplätze. Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung wird auch die Indikation einer Bildschirmbrille geprüft und der Mitarbeiter zur weiteren Untersuchung und Verordnung einer speziellen Sehhilfe einem Augenarzt überwiesen.

Gefährdungsanalysen

Im § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.

Eine Gefährdung kann sich durch

- Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes,

- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

- den Einsatz von Arbeitsmitteln,

- die Gestaltung von Arbeitsverfahren,

- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

ergeben. Bezüglich der gesundheitlichen Aspekte stehe ich beratend zur Verfügung. Bei sicherheitstechnischen Fragen wenden Sie sich an 6.0 Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Neben den spezifischen betriebsärztlichen Aufgaben obliegt mir als Betriebsarzt auch die interne Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter. Dies umfasst ein weites Feld möglicher Aktivitäten mit dem Ziel, durch Aufklärung und Maßnahmen vor Gesundheitsschäden zu schützen:

- Organisation und Begleitung von Rückenschulungen,

- Impfaktionen,

- Gesundheitstage,

- Vorträge zu z. B. Kühlschmierstoffen, allgemeinen und speziellen Impfungen, Schadstoffbelastungen in Innenräumen, Rückenerkrankungen, Herzinfakt, Schlaganfall oder zu anderen Thmen,

- Gesundheitszirkel.

 

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

Bei wiederholten oder längeren Erkrankungen kann in Kooperation mit den behandelnden Ärzten die krankheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes in die Wege geleitet und Wiederaufnahmen der Tätigkeit durch den Betriebsarzt begleitet werden.

Suchtberatung

Bei bestehender oder sich entwickelnder Suchterkrankung besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch, Begleitung und Beratung im Rahmen der Betriebsvereinbarung Sucht, sowie die Unterstützung bei Organisation geeigneter therapeutischer Maßnahmen. 

 

Über das Intranet biete ich an:

H 1N1 Pandemie, Impfen oder Nicht?

Richtig sitzen

Rückenleiden vermeiden

Bildschirm richtig aufstellen

Übungen für die Augen

Augenuntersuchungen bei Bildschirmarbeit

Keine Gefahr durch Kopierer

Umgang mit Ethidiumbromid

Schutzimpfungen vor Reisen

Nichtraucherschutz

 

 

Mit Anregungen oder Fragen zu diesen Seiten wenden Sie sich bitte an mich: justin.fischer[at]bad-gmbh.de