Schulpraktika B.Ed./M.Ed.

Verpflichtende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf sowie strukturelle Verbindungen zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildungsphase sind ein zentrales Element des Dualen Studien- und Ausbildungskonzeptes der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz. Damit soll eine grundlegende und vor allem frühzeitige Orientierung des Studiums an den beruflichen Anforderungen in der Schule erreicht werden. Schulpraktika sollen Elemente der Berufspraxis in das Studium integrieren. Durch die Verbindung des Studiums mit schulischen, erzieherischen und unterrichtlichen Anforderungen soll zum einen frühzeitig ein wissenschaftlich fundiertes Handlungsverständnis aufgebaut werden.
Die schulischen Praktika dienen, neben der Gewinnung von Einblicken in das System Schule, auch zur Überprüfung der Entscheidung für den Lehrer*innenberuf durch die Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht.


Zeitlicher Verlauf der studienbegleitenden Schulpraktika 

 PraktikumsartZeitpunktDauer LPWichtige Ziele 
B.Ed.

 
Vorbereitungsveranstaltung 1 1 Tag 
  • Wichtige Aspekte der Praktika kennenlernen
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Orientierendes Praktikum 1
(OP1)
i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester15 Tage3
  • Kennenlernen verschiedener Schulen aus Lehrperspektive
  • Kenntnis der Struktur der Schulart, der Lern- oder Lehrkultur
  • Erste Planung und Entwicklung von Unterricht
Orientierendes Praktikum 2
(OP2)2
i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit vor der Wahl des schulartspezifischen Schwerpunktes15 Tage3
Vertiefendes Praktikum B.Ed.
(VP B.Ed.)
i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit nach dem OP 215 Tage4
  • Beschreibung/Analyse, Planung und Durchführung von Unterricht
  • Leistungsdiagnostik und -beurteilung
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M.Ed.Vertiefendes Praktikum M.Ed. 
(VP M.Ed.)
LA an GS, RS plus, Gym, BBS
i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit15 Tage4

 

  • Differenzierte Beschreibung und Analyse von Unterricht
  • Angemessene Planung und Durchführung von Unterricht
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 Vertiefendes Praktikum M.Ed. 
(VP M.Ed.)
LA an FÖS
i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit20 Tage4

 

 

  • Alle Praktika in Rheinland-Pfalz und im Saarland (nur OP) werden über das Portal  Schulpraktika im Lehramtsstudium gebucht.
     
  • 1I. d. R. vor dem ersten - jedoch spätestens vor dem zweiten - Orientierenden Praktikum im B.Ed. müssen Sie eine Vorbereitungsveranstaltung an einem Studienseminar besuchen (buchbar über das oben genannte Portal). Diesen Platz können Sie, unabhängig von Ihrer Zielschulart, in jedem der aufgelisteten Studienseminare buchen.
     
  • Die Orientierenden Praktika sollen nicht an Schulen gleicher Schulart absolviert werden.

  • Eines der Orientierenden Praktika findet in der Regel an einer Schwerpunktschulestatt (dies gilt nur für Studierende die ab dem Sommersemester 2016 immatrikuliert sind). Diese können auf der Buchungsplattform gesondert gefiltert werden. Eine Übersicht über alle Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

  • Eines der Orientierenden Praktika kann durch ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort  ersetzt werden; über die Anerkennung entscheidet die Hochschule im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium. Informationen finden Sie hier.
    Das OP2 kann für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen in einer außerschulischen Institution stattfinden.

  • Am Ende von OP1 oder OP2, nach dem VP Bachelor und nach dem VP Master ist die Teilnahme an der entsprechenden Tour von CCT nachzuweisen.
    Dieser Nachweis erfolgt durch das Ausdrucken der Teilnahmebestätigung der absolvierten Tour. CCT

Die Praktikumsbestimmungen regeln die Einzelheiten.

Wenn Sie am Standort Kaiserslautern im Südwestverbund studieren, beachten Sie bitte die gesonderten Regelungen zur Ausgestaltung der schulischen Praktika.

Es ist zu empfehlen, dass ein OP in der Zielschulart stattfindet. Die VPs müssen in der Zielschulart absolviert werden.

 

Anerkennung Schulpraktika

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Unterlagen zur Prüfung der Anerkennung von Schulpraktika bei uns einreichen. 

Informationen für Studierende am Standort Kaiserslautern

Informationen für Studierende am Standort Landau 

 

 

Nicht bestanden – Wiederholung

Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal und sollte unverzüglich wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn eine Wiederholung an einer anderen Schule oder an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort erfolgt. Eine Wiederholung setzt voraus, dass die Studierenden nach jedem Praktikumsversuch an einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person teilgenommen haben, über das ihnen eine Bestätigung ausgestellt wird.

LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter

Erweitertes Führungszeugnis

PraktikantInnen an saarländischen Schulen müssen nach Buchung eine OPs im Saarland bzw. rechtzeitig vor Beginn ihres OPs ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dieses muss nicht nach sechs Monaten erneuert werden. 

Dies betrifft auch Studierende an rheinland-pfälzischen Hochschulen, die sich über eine der Portalschulen für das Saarland einbuchen.

Bei uns bekommen Sie Vordrucke, mit denen Sie auf der jeweiligen Behörde das Erweiterte Führungszeugnis beantragen können. 

Für Studierende am Standort Kaiserslautern:

Im Bedarfsfall können Sie entweder einfach im ZfL vorbeikommen oder uns kurz kontaktieren zfl-beratung[at]rptu.de und einen Termin vereinbaren.

Für Studierende am Standort Landau:

Bitte senden Sie Ihr Anliegen mit folgenden Angaben ausgehend von Ihrer Uni-E-Mail-Adresse an zlb-sach[at]rptu.de  oder zlb[at]rptu.de :

  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • die Anschrift Ihres Erstwohnsitzes

 

 

Masernschutzgesetz

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Praktikant*innen an rheinland-pfälzischen und saarländischen Schulen, die nach 1970 geboren sind, für die Schulpraktika einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen müssen. Überprüfen Sie daher bitte umgehend, ob Sie einen Impfschutz gegen Masern haben.

Mehr Infos für Rheinland-Pfalz

Mehr Infos für das Saarland

Einsatz schwangerer Studentinnen

Für schwangere Studentinnen, die ein Schulpraktikum im Rahmen ihres Lehramtsstudiums absolvieren, ist bei der Gefährdungsbeurteilung durch die jeweilige Universität auch die Tätigkeit im Schulpraktikum zu berücksichtigen und notwendige Grundlage für die Durchführung des Praktikums. Gefährdungsbeurteilungen für schwangere Studentinnen obliegen gemäß Mutterschutzgesetz den Universitäten.

Die aus der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit im Praktikum folgenden Empfehlungen müssen von der Schwangeren zu Beginn des Praktikums der zuständigen Stelle (bei den Orientierenden Praktika der Schulleitung, bei den Vertiefenden Praktika der Fachleiterin/dem Fachleiter) vorgelegt werden. Diese Empfehlungen erhält die Schwangere von Seiten der jeweiligen Universität.

Selbstverständlich können schwangere Studentinnen bereits gebuchte Praktika folgenlos stornieren lassen, falls sie dies wünschen.

Schreiben des Ministeriums für Bildung

Schwangere Studentinnen am Standort Kaiserslautern wenden sich an das SSC Kaiserslautern.

Schwangere Studentinnen am Standort Landau wenden sich an das Studierendensekretariat Landau.

Bachelorphase - Orientierende Praktika im Bachelor
Bachelorphase - Vertiefendes Praktikum Bachelor
Masterphase - Vertiefendes Praktikum Master
Anerkennung Orientierender Praktika
Praktika im Ausland
Praktika an einem Außerschulischen Lern- und Ausbildungsort
Südwestverbund in Kaiserslautern