Vorpraktikum

Das Grundpraktikum dient dazu, erste Kenntnisse der Entwicklung von verfahrenstechnischen und/oder bioverfahrenstechnischen Prozessen zu erwerben. Darüber hinaus können Sie bereits in den ersten Wochen des Praktikums erkennen, ob Sie hinreichend motiviert sind, später in einem verfahrenstechnischen Beruf zu arbeiten.

Es wird dringend empfohlen, das sechswöchige Grundpraktikum vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten.

Art und Umfang der Tätigkeiten und Leistungen, die zur Anerkennung erforderlich sind, regelt die Teilgrundordnung über die Durchführung eines Praktikums in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik. Diese finden Sie auf den Seiten der Praktikantenamts unter dem Menüpunkt „Praktikantenordnungen – Bachelorstudiengänge“.