Nachteilsausgleiche

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Sie sind abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und vom Grad der Behinderung. Unter anderem gibt es

  • Steuerliche Erleichterungen
  • Parken
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
  • Prüfungsmodifikationen
  • Wohngeld
  • ...

Nähere Informationen finden Sie beim Integrationsamt hier.

 

Nachteilsausgleiche speziell für das Studium:

Studierendeninfo
Dozenteninfo

 

Zurück zur Übersicht "Infos A-Z"

Ansprechpartner

Thomas Pauls
(Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)

Dr.-Ing. Parya Memar
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)