Nachteilsausgleiche
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Sie sind abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und vom Grad der Behinderung. Unter anderem gibt es
- Steuerliche Erleichterungen
- Parken
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
- Prüfungsmodifikationen
- Wohngeld
- ...
Nähere Informationen finden Sie beim Integrationsamt hier.
Nachteilsausgleiche speziell für das Studium:
Ansprechpartner
Thomas Pauls
(Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)
Dr.-Ing. Parya Memar
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)