Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Die RPTU dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei nutzen können. Dabei ist der Nachteilsausgleich ein Mittel um die Chancengleichheit zu gewährleisten, indem individuelle Lösungen für Prüfungssituationen zu finden.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Beim Nachteilsausgleich geht es  darum, die Chancengleichheit zu währen. Nachteilsausgleiche sind daher immer individuell und situationsbezogen, verbindliche und allgemeine Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich. Sprechen Sie uns gerne an!

Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender in Kaiserslautern:

Dr.-Ing. Parya Memar
Gebäude 47
Raum 620
Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern

Tel.: +49 (0)631 205 4002
E-Mail: parya.memar(at)rptu.de

Beauftrager für die Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in Landau:

Dr. Christoph Dönges
Gebäude: XY
Raum: 319

Tel.: +49 (0)6341 280 36733
E-Mail: doenges(at)uni-landau.de
Sprechstunde: Mittwochs 10:00

Psychische Erkrankungen

Unter Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen sind psychische Erkrankungen mit Abstand an erster Stelle (22. Sozialerhebung). Wenn die Ekrankung chronisch (länger als 6 Monate) ist, besteht die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich. Das Attest verbleibt dabei beim Prüfungsamt und dem/der Beauftragen.

Nutzen Sie gerne unsere Angebote zur Beratung und weitere Untersützungsmöglichkeiten rund ums Thema gesund studieren.

Hilfreiche Links
  • Die App "MyTherapy" erinnert daran, Medikamente regelmäßig und pünktlich einzunehmen.
    Weitere Informationen
  • Autofahren mit Handicap. Hier finden sie Informationen zum Führerschein, Fahrzeugumrüstungen, finanzielle Hilfen, gesetzliche Regelungen.....
    Weitere Informationen unter
      Motor-Talk
      Autoanpassung
  • Ausländische Studierende mit Einschränkungen finden unter folgendem Link hilfreiche Informationen für ein Studium in Deutschland
    Studying in Germany

     

 

Informationen

Studierende mit einer nachgewiesenen / diagnostizierten Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, dabei kann die Prüfungsmodalität, jedoch nicht der Prüfungsinhalt bzw. die zu erwerbenden Kompetenzen ersetzt werden. Sprechen Sie daher frühzeitig mit den entsprechenden Stellen.

Hörbehinderungen / Hörhilfen

An der RPTU in Kaiserslautern sind 24 Räume sind bisher mit einer Anlage für hörgeschädigte Personen ausgestattet. An den Türen der Hörsäle befinden sich Hinweisplakate.

Die Empfänger können in der Dezernat 6.2 / Veranstaltungssicherheit und -technik ausgeliehen werden. Wenn Sie einen eigenen FM-Systems besitzen, sprechen Sie den Dozent / die Dozentin vor der Vorlesung an.

Kontakt:
Herr Deutschle
Gebäude 10 / Raum 106
Telefon 1: +49 631 205-2020
Telefon 2: +49 631 205-5824
E-Mail: dezernat6-vast-kl@rptu.de