Ombudsgremium - Aufgaben

Das Ombudsgremium "Gute wissenschaftliche Praxis" wurde durch den Senat der RPTU als unabhängiges Gremium eingerichtet.

Das Gremium steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der RPTU unmittelbar zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

Das Gremium versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung und lässt sich von den Prinzipien der Verfahrensfairness, der Informationsgleichheit und Vertraulichkeit leiten. Das Verfahren wird - soweit möglich - im Konsens mit den Beteiligten durchgeführt. Die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung von Sanktionen ist nicht Aufgabe des Gremiums. Bei begründetem Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens schaltet das Gremium die Untersuchungskommission "Gute wissenschaftliche Praxis" der RPTU ein.

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler der RPTU hat Anspruch darauf, ein Mitglied des Gremiums innerhalb kurzer Frist persönlich zu sprechen.

Eine Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens und der Verfahrensablauf finden sich hier: "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RPTU".