Aktuelles der Studienverwaltung

Gesetzesänderung: Studienkonto wurde abgeschafft

Ab dem Sommersemester 2012 ist unabhängig von der benötigten Studiendauer das komplette Erststudium gebührenfrei. Das Studium ist somit grundsätzlich bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss beitragsfrei.

Das bislang in § 70 des Hochschulgesetzes geregelten Studienkontenmodell wird durch das dritte Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2011 außer Kraft gesetzt. Die Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten und die Entrichtung von Studienbeiträgen tritt mit Ablauf des 29. Februar 2012 außer Kraft.

Über die Möglichkeit der Verwendung von Restguthaben für ein Zweitstudium, postgraduales Fernstudium, weiterbildende Studiengänge oder sonstige Weiterbildungsangebote wurden entsprechende Übergangsregeln vorgesehen. Hierzu können Sie sich im  SSC oder der Abteilung für Studienangelegenheiten erkundigen.

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