Welche Tätigkeiten können anerkannt werden?

Bei den konkreten Praktika ist stets der Lern- oder Ausbildungscharakter zu berücksichtigen. Die Studierenden sollen während der Praktika an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten Einblicke in mindestens einen der forlgenden Erfahrungsbereiche gewinnen:

  • Beruf
  • Erziehung
  • Kommunikation und Interaktion
  • Diagnose
  • Beratung.

 

Mögliche außerschulische Lern- oder Ausbildungsorte:

  • Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen, usw.)
  • Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit
  • Gedenkstättenarbeit
  • Museen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen
  • Science Center (z. B. Dynamikum in Pirmasens)
  • Professionelles Theater
  • Landesgeschichte / Heimatpflege / Kulturhistorische Einrichtungen
  • Denkmalpflege
  • Umwelt- und Naturschutz, Landesforsten
  • Erlebnispädagogische Einrichtungen (Biosphärenhaus, Baumwipfelpfad, Kletterpark, usw.)
  • Bibliotheken
  • Medienbetriebe, insbesondere mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche

 

Weitere Anerkennungsmöglichkeiten

  • Berufsausbildungen
  • Freiwilligendienste anerkannt.
  • Die Leitung eines Trainingsbetriebes im Sport kann nur in Verbindung mit einer Trainingslizenz anerkannt werden.

 

PES

Eine PES-Stelle kann als OP anerkannt werden, wenn die Bestätigung der Schule und eine schriftliche Ausarbeitung einer Schulstunde vorgelegt wird.

Verbuchung der Anerkennung im Praktikumsportal

Das ZfL verbucht die Anerkennung auf dem Portal schulpraktika.rlp.de.

Verbuchung im QIS

Das Prüfungsamt ruft nach jeder Praktikumsphase mit ein paar Wochen Abstand die verbuchten Praktika ab. Diese werden dann automatisch im QIS verbucht. Studierende müssen nicht nochmals tätig werden. In seltenen Fällen kommt es zu Datenfehlern. Bitte wenden Sie sich dann an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes oder an das ZfL.